KLASSE B
Der Führerschein der Klasse B erlaubt dir das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.
KLASSE BF17
Eine gute Gelegenheit, Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufzubauen, bietet das "Begleitende Fahren". Es beinhaltet, dass du schon mit 17 satt mit 18 den Führerschein machen darfst.
KLASSE BE
Bei der Führerscheinklasse BE darfst du eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg.
MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN
KLASSE A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
KLASSE A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 KW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW.
KLASSE A2
Krafträder bis 35 KW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 KW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.
KLASSE AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm, oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 KW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm, oder einer anderen Antriebsform.
WEITERE KLASSEN
KLASSE L
Mit dem Führerschein der Klasse L darfst du landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bedienen deren Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen darf.
MOFA
Diese Prüfbescheinigung erlaubt dir einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln, z.B. gedrosselte Roller - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.